Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anwendungen ersetzen in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen praktizierenden Arzt. Die Verantwortung zum Aufsuchen von Ärzten, Heilpraktikern oder Therapeuten liegt allein beim Klienten.

Es können grundsätzlich keine Ferndiagnosen und Therapievorschläge für den Einzelfall gestellt werden. Die bereit gestellten Informationen und Inhalte dienen der allgemeinen unverbindlichen Unterstützung des Ratsuchenden. Die Auskünfte von Helene Kollroß ersetzen nicht den Arztbesuch, sie können aber den Dialog zwischen Patient und Arzt sinnvoll ergänzen und unterstützen. Mit der Buchung eines Termins stimmt der Käufer zu, eigenverantwortlich ein Coaching in Anspruch zu nehmen und im Ernstfall einen Arzt aufzusuchen. Helene Kollroß haftet nicht für Schäden, die auf Grund eines fehlenden Arztbesuchs entstehen könnten.

Falls ein Termin durch äußere Umstände verschoben werden muss, so ist dies 4 Tage vorher mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme am Tag des Termins, erfolgt durch einen Anruf des Klienten in der Praxis. Termine die vom Klienten nicht wahrgenommen werden, können nicht ersetzt werden. Stornierung der Dienstleistung ist nicht möglich. Sollte ein Termin wegen nicht funktionierender Telefonleitung oder des Telefons des Klienten nicht stattfinden können, verfällt der Termin und ist nicht ersetzbar. Anmeldungen per E-Mail sind verbindlich.


Live Workshops

• bei einer Absage der Teilnahme bis 4 Wochen vor dem Workshop werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.

• bei einer Absage der Teilnahme bis 2 Wochen vor dem Workshop werden 75 % der Teilnahmegebühr fällig.

• bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird die komplette Workshopgebühr fällig.


Zoom-Online-Workshops

bei einer Absage der Teilnahme wird folgende Bearbeitungsgebühr fällig:

• bis 2 Wochen vor dem Workshop 50 % der Teilnahmegebühr

• bis 1 Wochen vor dem Workshop 75 % der Teilnahmegebühr

Bei einer Absage zu einem späteren Zeitpunkt wird die komplette Workshopgebühr fällig.

Buchung: maximal 24 Stunden vor Beginn des Workshops


Beruhend auf § 611 vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag.

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Gerichtsstand ist Günzburg/Deutschland


Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.